Reglement Stufe 400

Aus certiwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Emblem1-02 4cm.jpg

Version: Version 2016, 29.8.2016



Für das Zertifikat 400 ist mehrjährige Felderfahrung erforderlich. Damit können die erforderlichen Kenntnisse beispielsweise nach Abschluss eines mehrjährigen Feldbotanikkurses erreicht werden, insbesondere wenn sie noch durch Folgekurse vertieft werden. Es werden sowohl Artenkenntnisse als auch Bestimmungskompetenzen erwartet. Das Zertifikat 400 kommt sowohl den Bedürfnissen der Feldbotanikkurse als auch der Botanischen Institute der Hochschulen entgegen. Die meisten Institute prüfen im Laufe des Bachelorstudiums auch Artenkenntnisse. Es bestand der vielseitige Wunsch, diese Kenntnisse durch die SBG zertifizieren zu lassen. Die Prüfung für das Zertifikat 400 wird von der SBG an akkreditierte Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen delegiert. Diese stellen zur Akkreditierung einen Antrag an die Zertifizierungskommission.


Prüfungsinhalte

Für das Zertifikat 400 werden neben der Kenntnis von 400 Arten (inkl. deren Familienzugehörigkeit) mit ihren Merkmalen auch Kenntnisse der Merkmale von 40 wichtigen Gattungen und 25 wichtigen Familien gefordert. Dabei wird davon ausgegangen, dass man dank diesen Familien- und Gattungskenntnissen eine Übersicht der Schweizer Flora besitzt, welche es auch erlaubt, die wichtigen Familien und Gattungen von ähnlichen abzutrennen. Die Zertifizierungskommission gibt verbindliche Listen der wichtigen Familien und Gattungen vor:


Kenntnisse von 25 wichtigen Pflanzenfamilien

Die folgenden Familien sind so zu kennen, dass sie mit ihren diagnostischen Eigenschaften beschrieben werden können, dass schematische Skizzen beschriftet oder skizziert werden können oder dass ein Beschreibungstext der richtigen Familie zugeordnet werden kann.

Apiaceae Fagaceae Primulaceae
Asteraceae Gentianaceae Ranunculaceae
Betulaceae Geraniaceae Rosaceae
Boraginaceae Juncaceae Rubiaceae
Brassicaceae Lamiaceae Salicaceae
Campanulaceae Orchidaceae Solanaceae
Caryophyllaceae Pinaceae Violaceae
Cyperaceae Poaceae
Fabaceae Polygonaceae


Kenntnisse von 40 wichtigen Pflanzengattungen

Die folgenden Gattungen sind so zu kennen, dass sie mit ihren diagnostischen Eigenschaften beschrieben werden können, dass schematische Skizzen beschriftet oder skizziert werden können oder dass ein Beschreibungstext der richtigen Gattung zugeordnet werden kann.

Gattungsliste


Kenntnisse von 400 Arten

Die Arbeitsgruppe der SBG hat sich auf eine gemeinsame Artenliste geeinigt, welche 400 Arten vorgibt. Von diesen können maximal 50 Arten von der prüfenden Institution durch Arten der Liste für das Zertifikat 600 ausgetauscht werden. Geprüft wird der wissenschaftliche Name (ohne Autor) und die Familienzugehörigkeit der Arten (z.B. Iris sibirica, Iridaceae).

Artenliste als EXCEL-Datei


Prüfungsschwellen

Von den 400 als bekannt vorausgesetzten Arten werden 25-35 Arten (inkl. deren Familienzugehörigkeit) wo möglich anhand von frischem Pflanzenmaterial abgefragt (Stichprobe 6.25-8.75%). Eine korrekte wissenschaftliche Artansprache ergibt 2 Punkte, eine korrekte wissenschaftliche Gattungsansprache ergibt 1 Punkt. Eine korrekte Familienangabe ergibt nur einen halben Punkt. Es werden die Merkmale von 5-10 Gattungen und 5-10 Familien abgefragt. Eine korrekt umschriebene Gattung oder Familie ergibt 2 Punkte.

Für die Erteilung von Zertifikaten werden die folgenden Schwellen festgelegt.


  • Zertifikat erfüllt: 90% der Gesamtpunktzahl
  • Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung: mind. 95% der Gesamtpunktzahl


Durchführung der Prüfung

  • Die prüfende Institution kann maximal 50 der Arten dieser Liste durch Arten der Liste Stufe 600 ersetzen.
  • Die Prüfung wird durch akkreditierte Institutionen (z.B. Feldbotanik Kurse) durchgeführt.
  • Die Prüfenden dieser Institutionen sind der Zertifizierungskommission bekannt.
  • Die Zertifikate werden direkt von den prüfenden Institutionen im Namen der SBG ausgestellt.
  • Die Prüfung erfolgt wo möglich mit frischem Pflanzenmaterial. Abweichungen davon sind der Zertifizierungskommission schriftlich zu begründen.
  • Alle prüfenden Institutionen senden der Zertifizierungskommission ihre Arteniste (400er-Liste mit allen darin ausgewechselten Arten) sowie die Liste der geprüften Arten, Gattungen und Familien nach der Prüfung zu.
  • Alle Ergebnisse der Prüfungen sind der dem Zertifizierungssekretariat innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
  • Die Zertifizierungskommission entscheidet in letzter Instanz über die Resultate.
  • Bei den wissenschaftlichen Namen werden gängige wissenschaftliche Synonyme akzeptiert (andere Fassung von Gattungen, z.B. Ranunculus ficaria = Ficaria verna; andere hierarchische Einstufung, z.B. Pinus mugo subsp. uncinata = Pinus uncinata). Dies gilt auch für die Familienklassifikation (z.B. Valeriana officinalis in Caprifoliaceae oder Valerianaceae).


Zurück zum Zertifizierungsreglement