Zertifizierungsreglement: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zertifizierung von Feldbotanikkenntnissen'''
 
'''Zertifizierung von Feldbotanikkenntnissen'''
  
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Schweizerischen Botanischen Gesellschaft
 
Schweizerischen Botanischen Gesellschaft
  
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Schweizerische Botanische Gesellschaft SBG <br>
 
Schweizerische Botanische Gesellschaft SBG <br>
mit Unterstützung des Bundesamtes für Umwelt, BAFU
 
  
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Mit Unterstützung von <br>
Stefan Eggenberg, Info Flora, Bern/Genève
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Bundesamtes für Umwelt, BAFU <br>
Matthias Baltisberger, ETH Zürich
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Info Flora, nationales Daten- und Informationszentrum Flora
Jason Grant, Université de Neuchâtel
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Gregor Kozlowski, Universität Fribourg  
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Patrick Kuss, Universität Bern
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''Autoren der aktuellen Ausgabe:''<br>
Peter Linder, Universität Zürich
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Jurriaan de Vos, Universität Basel/Genève <br>
Daniel M. Moser, Bern
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Stefan Eggenberg, Info Flora, Bern/Genève <br>
Reto Nyffeler, Universität Zürich
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Sonja Hassold, Feldbotanikkurse <br>
Patrice Prunier, Hepia Genève
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Daniel Hepenstrick, ZHAW Wädenswil <br>
Jürg Stöcklin, Universität Basel
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Patrick Kuss, Universität Bern <br>
Pascal Vittoz, Université de Lausanne
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Alessio Maccagni, Soc. Bot. Ticinese <br>
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Patrice Prunier, Hepia Genève <br>
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Pascal Vittoz, Université de Lausanne <br>
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''Zusätzliche Autoren der ersten Ausgaben:''<br>
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Matthias Baltisberger, ETH Zürich <br>
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Muriel Bendel, Feldbotanikkurse<br>
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Antonella Borsari, Soc. bot. Ticinese<br>
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Gregor Kozlowski, Universität Fribourg <br>
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Jason Grant, Université de Neuchâtel <br>
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Peter Linder, Universität Zürich <br>
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Daniel M. Moser, Bern <br>
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Reto Nyffeler, Universität Zürich <br>
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Jürg Stöcklin, Universität Basel <br>
  
  
 
= Einleitung =
 
= Einleitung =
 
Die „Arbeitsgruppe Education“ der Swiss Systematic Society SSS hat sich 2008 zum Ziel gesetzt, die abnehmende Ausbildung von Artenkenntnissen wieder vermehrt zu fördern. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe sind durch das Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt worden. Die Arbeitsgruppe  entwickelte 2007/08 ein Bildungsraster, an dem sich die Ausbildungsgänge verschiedener Organismengruppen orientieren können.
 
Die „Arbeitsgruppe Education“ der Swiss Systematic Society SSS hat sich 2008 zum Ziel gesetzt, die abnehmende Ausbildung von Artenkenntnissen wieder vermehrt zu fördern. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe sind durch das Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt worden. Die Arbeitsgruppe  entwickelte 2007/08 ein Bildungsraster, an dem sich die Ausbildungsgänge verschiedener Organismengruppen orientieren können.
Nur ein Engagement für mehr Angebote auf verschiedenen Bildungsniveaus, so die Empfehlung, können die Bildungslage so verbessern, dass gut entwickelte Artenkenntnisse auch in Zukunft in ausreichendem Masse für die Bedürfnisse von Forschung und Naturschutz zur Verfügung stehen.
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Nur ein Engagement für mehr Angebote auf verschiedenen Bildungsniveaus, so die Empfehlung, kann die Bildungslage so verbessern, dass gut entwickelte Artenkenntnisse auch in Zukunft in ausreichendem Masse für die Bedürfnisse von Forschung und Naturschutz zur Verfügung stehen.<br>
 
Im Rahmen dieser Bemühungen hat sich eine Kommission der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft SBG konstituiert, die im Auftrag des Vorstandes der SBG die Grundlagen für Zertifizierungen von Artenkenntnissen entwickeln soll.  
 
Im Rahmen dieser Bemühungen hat sich eine Kommission der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft SBG konstituiert, die im Auftrag des Vorstandes der SBG die Grundlagen für Zertifizierungen von Artenkenntnissen entwickeln soll.  
Dabei wird davon ausgegangen, dass eine oder mehrere Zertifizierungen einen Anreiz für die Bildung von Artenkenntnis bieten. Zertifizierungen sollen bestehende und künftige Angebote an Fachinstituten und im ausseruniversitäten Bereich unterstützen und fördern. Zertifizierungen sollen dazu beitragen, dass Angebot und Nachfrage in der Bildung Artenkenntnis zunehmen.
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Es wird davon ausgegangen, dass mehrere Zertifizierungen für einen Anreiz zur Bildung von Artenkenntnis notwendig sind. Zertifizierungen sollen bestehende und künftige Angebote an Fachinstituten und im ausseruniversitäten Bereich unterstützen und fördern. Zertifizierungen sollen dazu beitragen, dass Angebot und Nachfrage in der Bildung Artenkenntnis zunehmen.
Die Zertifizierungskommission der SBG regelt daher im vorliegenden Dokument die zu prüfenden und zertifizeirenden Wissensinhalte auf drei verschiedenen Stufen und nennt sie in Anlehnung an die Zahl der jeweils geforderten Artenenntnisse „Stufe 200“, „Stufe 400“ und „Stufe 600“.
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Die Zertifizierungskommission der SBG regelt daher im vorliegenden Dokument die zu prüfenden und zertifizeirenden Wissensinhalte auf drei verschiedenen Zertifizierstufen und nennt sie in Anlehnung an die Zahl der jeweils geforderten Artenenntnisse Zertifikat 200 („Bellis“), Zertifikat 400 („Iris“) und Zertifikat 600 („Dryas“).<br><br>
Das vorliegende Reglement definiert neben den Inhalten auch die Rahmenbedingungen für die den Zertifizierungen zugrunde liegenden Prüfungen und gibt eine Anleitung zur Gewichtung der verschiedenen Prüfungsthemen.
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Das Zertifikat 200 (Bellis) entspricht der Stufe „Einführung“, entsprechend den Kenntnisstufen der Swiss Systematic Society (vgl. Beschreibung auf www.infospecies.ch/de/bildung/). Es soll Anfänger:innen dazu anregen, erste Kenntnisse der Schweizer Flora zu erwerben. Die Liste mit 200 Arten enthält vor allem Arten, die im Mittelland häufig vorkommen.<br>
 
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Das Zertifikat 400 (Iris) entspricht einer ersten Stufe der „Grundausbildung“ gemäss den Kenntnisstufen der Swiss Systematic Society. Es zertifiziert Kenntnisse der häufigsten Arten der tieferen Lagen und das Erkennen der häufigsten Familien und Gattungen sowie das dazu nötige Wissen über deren Systematik. Die Liste der 400 Arten, die man kennen sollte, darunter auch einige ungewöhnliche, deckt die kolline bis subalpine Stufe ab. Das so zertifizierte Wissen deckt weitgehend die Bedürfnisse vieler Arbeitgeber im Bereich des Naturschutzes ab (z.B. Verwaltung, NGO) und belegen die nötigen feldbotanischen Grundkenntnisse, um einfachere Naturschutzprojekte zu leiten oder Exkursionen von Amateuren zu führen.<br>
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Das Zertifikat 600 (Dryas) entspricht einer sehr guten zweiten Stufe der „Grundausbildung“ gemäss den Kenntnisstufen der Swiss Systematic Society. Es zertifiziert professionelle Feldbotaniker:innen mit sehr guten Kenntnissen der Familien und Gattungen, die in der Lage sind, alle Arten in der Schweiz zu identifizieren, die die dazu nötigen Tools beherrschen und die über solide, für die feldbotanik relevante Grundkenntnisse der Systematik und Pflanzengeografie verfügen. Die Liste der 600 Arten, die man kennen muss, darunter auch einige seltene, deckt alle Lebensräume und Höhenstufen der Schweiz ab. Das so zertifizierte Wissen ist erforderlich, um bei nationalen Flora-Monitoring-Programmen mitzuhelfen und um die Bedrüfnisse von Ökobüros abzudecken, die regelmässig feldbotanische Untersuchungen durchführen.<br><br>
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Für eine sinnvolle Bildung von Artenkenntnissen wird empfohlen, die Prüfungen in aufbauender und sich ergänzender Weise von der untersten über die mittlere zur obersten Zertifizierung zu absolvieren. Wer sich für das Zertifikat 600 prüfen lässt, hat idealerweise bereits das Zertifikat 400 bestanden.
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Neben den in diesem Reglement definierten 3 Zertifizierungen kann die Kommission versuchs- oder bedarfsweise weitere Prüfungsangebote lancieren, die nicht zwingend im Reglement enthalten sind. Die daraus resultierenden Zertifikate werden als «Zusatz-Zertifikate» bezeichnet.
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Das vorliegende Reglement definiert neben den Inhalten auch die Rahmenbedingungen für die den Zertifizierungen zugrundeliegenden Prüfungen und gibt eine Anleitung zur Gewichtung der verschiedenen Prüfungsthemen.
  
 
= Zertifizierungsreglement =
 
= Zertifizierungsreglement =
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<sup>2</sup> Die Schweizerische Botanische Gesellschaft (SBG) trägt die Verantwortung für alle Zertifizierungsverfahren. Sie ist berechtigt, das vorliegende Reglement anzupassen.
 
<sup>2</sup> Die Schweizerische Botanische Gesellschaft (SBG) trägt die Verantwortung für alle Zertifizierungsverfahren. Sie ist berechtigt, das vorliegende Reglement anzupassen.
  
<sup>3</sup> Das Zertifizierungsverfahren wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt.
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<sup>3</sup> Das Zertifizierungsverfahren folgt der nationalen Strategie zur Förderung von Artenkenntnissen und wird daher vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt.
  
 
<sup>4</sup> Die Zertifizierung kann für verschiedene Kenntnisstufen erfolgen. Zu jeder Kenntnisstufe existiert eine Beschreibung, die von den zu prüfenden Personen eingesehen weden kann (öffentliche Beschreibung).
 
<sup>4</sup> Die Zertifizierung kann für verschiedene Kenntnisstufen erfolgen. Zu jeder Kenntnisstufe existiert eine Beschreibung, die von den zu prüfenden Personen eingesehen weden kann (öffentliche Beschreibung).
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<sup>5</sup> Die Zertifizierung aller Stufen erfolgt durch Bestehen einer Prüfung zur entsprechenden Kenntnisstufe.
 
<sup>5</sup> Die Zertifizierung aller Stufen erfolgt durch Bestehen einer Prüfung zur entsprechenden Kenntnisstufe.
  
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<sup>6</sup> Sämtliche im Namen der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft (SBG) angebotenen Prüfungen stehen grundsätzlich allen offen und sind öffentlich anzukündigen. Die prüfende Institution kann jedoch eine maximale Zahl von Teilnehmenden selbständig festlegen.
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<sup>7</sup> Prüfungen können beliebig viele Male wiederholt werden. Bei limitierten Prüfungsplätzen haben neue, nicht-wiederholende KandidatInnen Vorrang.
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Eine bereits erfolgte Zertifizierung kann, zur Erneuerung, frühestens nach 2 Jahren wiederholt werden.
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<sup>8</sup> Ab 2022 erhalten die Zertifikate einen eindeutigen, durch die prüfende Institution ausgestellten Registrierungscode. Die Schweizerische Botanische Gesellschaft führt und archiviert eine Liste sämtlicher Registrierungscodes.
  
 
== Zertifizierungskommission ==
 
== Zertifizierungskommission ==
<sup>6</sup> Die Zertifizierungskommission wird vom Vorstand der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft gewählt.
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<sup>1</sup> Zusammensetzung der Zertifizierungskommission:
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a) Eine Vertretung von Info Flora
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b) Die übrigen Mitglieder werden vom Vorstand der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft gewählt.<br><br>
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<sup>2</sup> Aufgaben der Zertifizierungskommission:
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a) sie erstellt das Reglement mit der Definition der Zertifizierungsstufen und legt es dem Vorstand der SBG zur Genehmigung vor,
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b) sie kontrolliert und genehmigt die Zertifizierungen 200 und 400 durch die ausbildenden Institutionen (z.B. Botanische Institute oder Feldbotanikkurse). Kontrolle und Genehmigung der Prüfungsinhalte und –ergebnisse erfolgen durch den Kommissionspräsident oder durch ein anderes von ihm oder von der Kommission bestimmtes Kommissionsmitglied,
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c) sie wählt den Ort und die Mitglieder der Prüfungsstelle für die Zertifizierung der Stufe 600,
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d) sie delegiert die Sekretariats- und Archivarbeiten und das Archiv an eine Partnerinstitution,
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e) sie delegiert die Ausschreibung der Prüfungen der Stufe 600 an Prüfungsstelle und Zertifizierungssekretariat,
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f) sie genehmigt den Vorschlag zum Ablauf und Inhalt der Prüfungen der Stufe 600,
  
<sup>7</sup> Aufgaben der Zertifizierungskommission:
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g) sie kontrolliert die Prüfungsfragen und den Entscheid der Prüfungsleitung,
  
  a) sie erstellt das Reglement mit der Definition der Zertifizierungsstufen und legt es dem Vorstand der SBG zur Genehmigung vor,
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h) sie erteilt alle Zertifizierungen direkt oder über die jährlich zu akkreditierenden Vertreter,
  b) sie kontrolliert und genehmigt die Zertifizierung der Stufe 200 und Stufe 400 durch die ausbildenden Institutionen (z.B. Botanische Institute oder Feldbotanikkurse),
 
  c) sie wählt den Ort und die Mitglieder der Prüfungsstelle für die Zertifizierung der Stufe 600,
 
  d) sie delegiert die Sekretariats- und Archivarbeiten und das Archiv an eine Partnerinstitution,
 
  e) sie delegiert die Ausschreibung der Prüfungen der Stufe 600 an Prüfungsstelle und Zertifizierungssekretariat,
 
  f) sie genehmigt den Vorschlag zum Ablauf und Inhalt der Prüfungen der Stufe 600.
 
  g) sie kontrolliert die Prüfungsfragen und den Entscheid der Prüfungsleitung,
 
  h) sie erteilt alle Zertifizierungen direkt oder über die jährlich zu akkreditierenden Vertreter.
 
  i) sie akkreditiert Personen von Institutionen, wo die 200. und 400. Prüfungen durchgeführt und zertifiziert werden dürfen (d.h. akkreditiert wird stets die Kombination Person-Institution).
 
  
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i) sie akkreditiert Personen von Institutionen, wo die 200. und 400. Prüfungen durchgeführt und zertifiziert werden dürfen (d.h. akkreditiert wird stets die Kombination Person-Institution).<br><br>
  
 
== Akkreditierung ==
 
== Akkreditierung ==
 
Die Akkreditierung einer Person-Institution erfolgt durch die Zertifizierungskommission.
 
Die Akkreditierung einer Person-Institution erfolgt durch die Zertifizierungskommission.
  
<sup>8</sup>  Für die Akkreditierung einer Institution sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
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<sup>1</sup>  Für die Akkreditierung einer öffentlichen Institution (Universität, Fachhochschule, Museum, Non-Profit-Organisation, NGO) sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
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a) Die Institution verfügt über mindestens eine Person mit entsprechenden Botanikwissen (Personen mit 600er-Zertifikat oder mit ähnlichem Kenntnisniveau),
  
  a) Die Institution verfügt über Personen mit entsprechenden Botanikwissen (Personen mit 600er-Zertifikat oder mit ähnlichem Kenntnisniveau),
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b) Die Zertifikatsprüfungen stützen sich auf das jeweils aktuell gültige Zertifizierungsreglement der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft,
  b) Die Zertifikatsprüfungen stützen sich auf das jeweils aktuell gültige Zertifizierungsreglement der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft,
 
  c) Die Institution stellt nach der Prüfung die Prüfungsinhalte dem Zertifizierungssekretariat zu,
 
  d) Die Institution stellt nach erfolgter Auswertung der Prüfung und Zertifizierung innerhalb von 30 Tagen die Resultate dem Zertifizierungssekretariat zu. Das Resultat enthält die Liste mit den Namen, Email-Adressen und Adressen aller Prüfungsteilnehmenden, sowie deren Prüfungsergebnis.
 
  
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c) Die Institution stellt nach der Prüfung die Prüfungsinhalte dem Zertifizierungssekretariat zu,
  
== Zertifizierung der Stufe 200 ==
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d) Die Institution stellt nach erfolgter Auswertung der Prüfung und Zertifizierung innerhalb von 30 Tagen die Resultate dem Zertifizierungssekretariat zu. Das Resultat enthält die Liste mit den Namen, Email-Adressen und Adressen aller Prüfungsteilnehmenden, sowie deren Prüfungsergebnis.
<sup>9</sup>  Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission dazu akkreditierte Institution durchgeführt.
 
  
<sup>10</sup>  Eine ausbildende Institution kann selbständig Zertifikate erteilen, wenn sie von der Zertifizierungskommission dazu ermächtigt wurde.
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== Prüfung für das Zertifikat 200 ==
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<sup>1</sup>  Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission dazu akkreditierte Institution durchgeführt. Der Besuch einer Prüfung steht den Kommissionsmitgliedern offen.
  
<sup>11</sup>  Von einer prüfenden Institution darf keine Prüfungsgebühr erhoben werden.
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<sup>2</sup>  Eine ausbildende Institution kann selbständig Zertifikate erteilen, wenn sie von der Zertifizierungskommission dazu ermächtigt wurde.
  
<sup>12</sup>  Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:
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<sup>3</sup>  Die Prüfung sollte zumindest für Studierende kostenlos angeboten werden. Die prüfende Institution darf jedoch eine Prüfungsgebühr bis zu max. CHF 50.- erheben. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
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<sup>4</sup>  Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:
  
 
* Zertifikat nicht erfüllt
 
* Zertifikat nicht erfüllt
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* Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung
 
* Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung
  
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== Prüfung für das Zertifikat 400 ==
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<sup>1</sup> Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission dazu akkreditierte Institution durchgeführt. Der Besuch einer Prüfung steht den Kommissionsmitgliedern offen.
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<sup>2</sup> Eine ausbildende Institution kann selbständig Zertifikate erteilen, wenn sie von der Zertifizierungskommission dazu ermächtigt wurde.
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<sup>3</sup> Von einer prüfenden Institution wird eine Prüfungsgebühr zwischen CHF 50 bis CHF 100 erhoben. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
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<sup>4</sup> Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:
  
== Zertifizierung der Stufe 400 ==
 
<sup>13</sup> Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission dazu akkreditierte Institution durchgeführt.
 
<sup>14</sup> Eine ausbildende Institution kann selbständig Zertifikate erteilen, wenn sie von der Zertifizierungskommission dazu ermächtigt wurde.
 
<sup>15</sup> Von einer prüfenden Institution darf eine Prüfungsgebühr von maximal CHF100 erhoben werden.
 
<sup>16</sup> Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:
 
 
* Zertifikat nicht erfüllt
 
* Zertifikat nicht erfüllt
 
* Zertifikat erfüllt
 
* Zertifikat erfüllt
 
* Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung
 
* Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung
  
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== Prüfung für das Zertifikat 600 ==
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<sup>1</sup> Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission gewählte Prüfungsstelle und in Zusammenarbeit mit dem Zertifizierungssekretariat vorbereitet und durchgeführt. Der Besuch einer Prüfung steht den Kommissionsmitgliedern offen.
  
== Zertifizierung der Stufe 600 ==
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<sup>2</sup> Die Prüfungsgebür beträgt CHF 200, für Studierende CHF 150. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr.
<sup>17</sup> Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission gewählte Prüfungsstelle und in Zusammenarbeit mit dem Zertifizierungssekretariat vorbereitet und durchgeführt.
 
 
 
<sup>18</sup> Für die Prüfung wird eine von der Zertifizierungskommission festgelegte Prüfungsgebühr erhoben.
 
  
<sup>19</sup> Das Zertifizierungssekretariat nimmt die Anmeldungen entgegen und orientiert die Prüfungsleitung und die Zertifizierungskommission.
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<sup>3</sup> Das Zertifizierungssekretariat nimmt die Anmeldungen entgegen und orientiert die Prüfungsleitung und die Zertifizierungskommission.
  
<sup>20</sup> Die Prüfungsstelle stellt die Prüfungsfragen zusammen und ist zuständig für die Durchführung der Prüfungen.
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<sup>4</sup> Die Prüfungsstelle stellt die Prüfungsfragen zusammen und ist zuständig für die Durchführung der Prüfungen.
  
<sup>21</sup> Die Prüfungsstelle fällt den Entscheid zum Bestehen der Prüfung.
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<sup>5</sup> Die Prüfungsstelle fällt den Entscheid zum Bestehen der Prüfung.
  
<sup>22</sup> Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:
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<sup>6</sup> Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:
  
 
* Zertifikat nicht erfüllt
 
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* Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung
 
* Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung
  
<sup>23</sup> Die KandidatInnen können verlangen, dass ihr Prüfungsergebnis der Zertifizierungskommission vorgelegt wird. Gegen den Entscheid der Zertifizierungskommission kann nicht rekurriert werden.
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<sup>7</sup> Die KandidatInnen können verlangen, dass ihr Prüfungsergebnis der Zertifizierungskommission vorgelegt wird. Gegen den Entscheid der Zertifizierungskommission kann nicht rekurriert werden.

Aktuelle Version vom 12. April 2023, 13:07 Uhr


Zertifizierung von Feldbotanikkenntnissen

Herausgegeben von der Kommission "Zertifizierung von Feldbotanikkenntnissen" der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft


Version
Version 2022


Impressum

Auftraggeber:
Schweizerische Botanische Gesellschaft SBG

Mit Unterstützung von
Bundesamtes für Umwelt, BAFU
Info Flora, nationales Daten- und Informationszentrum Flora


Autoren der aktuellen Ausgabe:
Jurriaan de Vos, Universität Basel/Genève
Stefan Eggenberg, Info Flora, Bern/Genève
Sonja Hassold, Feldbotanikkurse
Daniel Hepenstrick, ZHAW Wädenswil
Patrick Kuss, Universität Bern
Alessio Maccagni, Soc. Bot. Ticinese
Patrice Prunier, Hepia Genève
Pascal Vittoz, Université de Lausanne


Zusätzliche Autoren der ersten Ausgaben:
Matthias Baltisberger, ETH Zürich
Muriel Bendel, Feldbotanikkurse
Antonella Borsari, Soc. bot. Ticinese
Gregor Kozlowski, Universität Fribourg
Jason Grant, Université de Neuchâtel
Peter Linder, Universität Zürich
Daniel M. Moser, Bern
Reto Nyffeler, Universität Zürich
Jürg Stöcklin, Universität Basel


Einleitung

Die „Arbeitsgruppe Education“ der Swiss Systematic Society SSS hat sich 2008 zum Ziel gesetzt, die abnehmende Ausbildung von Artenkenntnissen wieder vermehrt zu fördern. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe sind durch das Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt worden. Die Arbeitsgruppe entwickelte 2007/08 ein Bildungsraster, an dem sich die Ausbildungsgänge verschiedener Organismengruppen orientieren können. Nur ein Engagement für mehr Angebote auf verschiedenen Bildungsniveaus, so die Empfehlung, kann die Bildungslage so verbessern, dass gut entwickelte Artenkenntnisse auch in Zukunft in ausreichendem Masse für die Bedürfnisse von Forschung und Naturschutz zur Verfügung stehen.
Im Rahmen dieser Bemühungen hat sich eine Kommission der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft SBG konstituiert, die im Auftrag des Vorstandes der SBG die Grundlagen für Zertifizierungen von Artenkenntnissen entwickeln soll. Es wird davon ausgegangen, dass mehrere Zertifizierungen für einen Anreiz zur Bildung von Artenkenntnis notwendig sind. Zertifizierungen sollen bestehende und künftige Angebote an Fachinstituten und im ausseruniversitäten Bereich unterstützen und fördern. Zertifizierungen sollen dazu beitragen, dass Angebot und Nachfrage in der Bildung Artenkenntnis zunehmen. Die Zertifizierungskommission der SBG regelt daher im vorliegenden Dokument die zu prüfenden und zertifizeirenden Wissensinhalte auf drei verschiedenen Zertifizierstufen und nennt sie in Anlehnung an die Zahl der jeweils geforderten Artenenntnisse Zertifikat 200 („Bellis“), Zertifikat 400 („Iris“) und Zertifikat 600 („Dryas“).

Das Zertifikat 200 (Bellis) entspricht der Stufe „Einführung“, entsprechend den Kenntnisstufen der Swiss Systematic Society (vgl. Beschreibung auf www.infospecies.ch/de/bildung/). Es soll Anfänger:innen dazu anregen, erste Kenntnisse der Schweizer Flora zu erwerben. Die Liste mit 200 Arten enthält vor allem Arten, die im Mittelland häufig vorkommen.
Das Zertifikat 400 (Iris) entspricht einer ersten Stufe der „Grundausbildung“ gemäss den Kenntnisstufen der Swiss Systematic Society. Es zertifiziert Kenntnisse der häufigsten Arten der tieferen Lagen und das Erkennen der häufigsten Familien und Gattungen sowie das dazu nötige Wissen über deren Systematik. Die Liste der 400 Arten, die man kennen sollte, darunter auch einige ungewöhnliche, deckt die kolline bis subalpine Stufe ab. Das so zertifizierte Wissen deckt weitgehend die Bedürfnisse vieler Arbeitgeber im Bereich des Naturschutzes ab (z.B. Verwaltung, NGO) und belegen die nötigen feldbotanischen Grundkenntnisse, um einfachere Naturschutzprojekte zu leiten oder Exkursionen von Amateuren zu führen.
Das Zertifikat 600 (Dryas) entspricht einer sehr guten zweiten Stufe der „Grundausbildung“ gemäss den Kenntnisstufen der Swiss Systematic Society. Es zertifiziert professionelle Feldbotaniker:innen mit sehr guten Kenntnissen der Familien und Gattungen, die in der Lage sind, alle Arten in der Schweiz zu identifizieren, die die dazu nötigen Tools beherrschen und die über solide, für die feldbotanik relevante Grundkenntnisse der Systematik und Pflanzengeografie verfügen. Die Liste der 600 Arten, die man kennen muss, darunter auch einige seltene, deckt alle Lebensräume und Höhenstufen der Schweiz ab. Das so zertifizierte Wissen ist erforderlich, um bei nationalen Flora-Monitoring-Programmen mitzuhelfen und um die Bedrüfnisse von Ökobüros abzudecken, die regelmässig feldbotanische Untersuchungen durchführen.

Für eine sinnvolle Bildung von Artenkenntnissen wird empfohlen, die Prüfungen in aufbauender und sich ergänzender Weise von der untersten über die mittlere zur obersten Zertifizierung zu absolvieren. Wer sich für das Zertifikat 600 prüfen lässt, hat idealerweise bereits das Zertifikat 400 bestanden. Neben den in diesem Reglement definierten 3 Zertifizierungen kann die Kommission versuchs- oder bedarfsweise weitere Prüfungsangebote lancieren, die nicht zwingend im Reglement enthalten sind. Die daraus resultierenden Zertifikate werden als «Zusatz-Zertifikate» bezeichnet. Das vorliegende Reglement definiert neben den Inhalten auch die Rahmenbedingungen für die den Zertifizierungen zugrundeliegenden Prüfungen und gibt eine Anleitung zur Gewichtung der verschiedenen Prüfungsthemen.

Zertifizierungsreglement

Allgemeine Bestimmungen

1 Das vorliegende Reglement enthält die Bestimmungen und definiert die Organe zur Zertifizierung von Feldbotanik-Artenkenntnis.

2 Die Schweizerische Botanische Gesellschaft (SBG) trägt die Verantwortung für alle Zertifizierungsverfahren. Sie ist berechtigt, das vorliegende Reglement anzupassen.

3 Das Zertifizierungsverfahren folgt der nationalen Strategie zur Förderung von Artenkenntnissen und wird daher vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt.

4 Die Zertifizierung kann für verschiedene Kenntnisstufen erfolgen. Zu jeder Kenntnisstufe existiert eine Beschreibung, die von den zu prüfenden Personen eingesehen weden kann (öffentliche Beschreibung).

5 Die Zertifizierung aller Stufen erfolgt durch Bestehen einer Prüfung zur entsprechenden Kenntnisstufe.

6 Sämtliche im Namen der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft (SBG) angebotenen Prüfungen stehen grundsätzlich allen offen und sind öffentlich anzukündigen. Die prüfende Institution kann jedoch eine maximale Zahl von Teilnehmenden selbständig festlegen.

7 Prüfungen können beliebig viele Male wiederholt werden. Bei limitierten Prüfungsplätzen haben neue, nicht-wiederholende KandidatInnen Vorrang. Eine bereits erfolgte Zertifizierung kann, zur Erneuerung, frühestens nach 2 Jahren wiederholt werden.

8 Ab 2022 erhalten die Zertifikate einen eindeutigen, durch die prüfende Institution ausgestellten Registrierungscode. Die Schweizerische Botanische Gesellschaft führt und archiviert eine Liste sämtlicher Registrierungscodes.

Zertifizierungskommission

1 Zusammensetzung der Zertifizierungskommission:

a) Eine Vertretung von Info Flora

b) Die übrigen Mitglieder werden vom Vorstand der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft gewählt.

2 Aufgaben der Zertifizierungskommission:

a) sie erstellt das Reglement mit der Definition der Zertifizierungsstufen und legt es dem Vorstand der SBG zur Genehmigung vor,

b) sie kontrolliert und genehmigt die Zertifizierungen 200 und 400 durch die ausbildenden Institutionen (z.B. Botanische Institute oder Feldbotanikkurse). Kontrolle und Genehmigung der Prüfungsinhalte und –ergebnisse erfolgen durch den Kommissionspräsident oder durch ein anderes von ihm oder von der Kommission bestimmtes Kommissionsmitglied,

c) sie wählt den Ort und die Mitglieder der Prüfungsstelle für die Zertifizierung der Stufe 600,

d) sie delegiert die Sekretariats- und Archivarbeiten und das Archiv an eine Partnerinstitution,

e) sie delegiert die Ausschreibung der Prüfungen der Stufe 600 an Prüfungsstelle und Zertifizierungssekretariat,

f) sie genehmigt den Vorschlag zum Ablauf und Inhalt der Prüfungen der Stufe 600,

g) sie kontrolliert die Prüfungsfragen und den Entscheid der Prüfungsleitung,

h) sie erteilt alle Zertifizierungen direkt oder über die jährlich zu akkreditierenden Vertreter,

i) sie akkreditiert Personen von Institutionen, wo die 200. und 400. Prüfungen durchgeführt und zertifiziert werden dürfen (d.h. akkreditiert wird stets die Kombination Person-Institution).

Akkreditierung

Die Akkreditierung einer Person-Institution erfolgt durch die Zertifizierungskommission.

1 Für die Akkreditierung einer öffentlichen Institution (Universität, Fachhochschule, Museum, Non-Profit-Organisation, NGO) sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

a) Die Institution verfügt über mindestens eine Person mit entsprechenden Botanikwissen (Personen mit 600er-Zertifikat oder mit ähnlichem Kenntnisniveau),

b) Die Zertifikatsprüfungen stützen sich auf das jeweils aktuell gültige Zertifizierungsreglement der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft,

c) Die Institution stellt nach der Prüfung die Prüfungsinhalte dem Zertifizierungssekretariat zu,

d) Die Institution stellt nach erfolgter Auswertung der Prüfung und Zertifizierung innerhalb von 30 Tagen die Resultate dem Zertifizierungssekretariat zu. Das Resultat enthält die Liste mit den Namen, Email-Adressen und Adressen aller Prüfungsteilnehmenden, sowie deren Prüfungsergebnis.

Prüfung für das Zertifikat 200

1 Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission dazu akkreditierte Institution durchgeführt. Der Besuch einer Prüfung steht den Kommissionsmitgliedern offen.

2 Eine ausbildende Institution kann selbständig Zertifikate erteilen, wenn sie von der Zertifizierungskommission dazu ermächtigt wurde.

3 Die Prüfung sollte zumindest für Studierende kostenlos angeboten werden. Die prüfende Institution darf jedoch eine Prüfungsgebühr bis zu max. CHF 50.- erheben. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

4 Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:

  • Zertifikat nicht erfüllt
  • Zertifikat erfüllt
  • Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung

Prüfung für das Zertifikat 400

1 Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission dazu akkreditierte Institution durchgeführt. Der Besuch einer Prüfung steht den Kommissionsmitgliedern offen.

2 Eine ausbildende Institution kann selbständig Zertifikate erteilen, wenn sie von der Zertifizierungskommission dazu ermächtigt wurde.

3 Von einer prüfenden Institution wird eine Prüfungsgebühr zwischen CHF 50 bis CHF 100 erhoben. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

4 Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:

  • Zertifikat nicht erfüllt
  • Zertifikat erfüllt
  • Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung

Prüfung für das Zertifikat 600

1 Die Prüfung wird durch eine von der Zertifizierungskommission gewählte Prüfungsstelle und in Zusammenarbeit mit dem Zertifizierungssekretariat vorbereitet und durchgeführt. Der Besuch einer Prüfung steht den Kommissionsmitgliedern offen.

2 Die Prüfungsgebür beträgt CHF 200, für Studierende CHF 150. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr.

3 Das Zertifizierungssekretariat nimmt die Anmeldungen entgegen und orientiert die Prüfungsleitung und die Zertifizierungskommission.

4 Die Prüfungsstelle stellt die Prüfungsfragen zusammen und ist zuständig für die Durchführung der Prüfungen.

5 Die Prüfungsstelle fällt den Entscheid zum Bestehen der Prüfung.

6 Die Leistungen der KandidatInnen werden nach drei Leistungsstufen bewertet:

  • Zertifikat nicht erfüllt
  • Zertifikat erfüllt
  • Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung

7 Die KandidatInnen können verlangen, dass ihr Prüfungsergebnis der Zertifizierungskommission vorgelegt wird. Gegen den Entscheid der Zertifizierungskommission kann nicht rekurriert werden.